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Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für Feuerbestattung erfüllt sein? Die gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist von 48 Stunden nach dem Ableben ist einzuhalten.

Eine Willenserklärung zur Feuerbestattung muss vorliegen. Der Verstorbene selbst kann diese Willenserklärung zu Lebzeiten schriftlich niedergelegt haben, ist dies nicht der Fall, so sind der Ehegatte oder Verwandte in der Reihenfolge des Grades ihres Verwandtschaftsverhältnisses berechtigt, die Feuerbestattung für den Verstorbenen zu wählen.

Eine Sterbeurkunde, ausgestellt durch das Standesamt, sowie die Todes-
bescheinigung, die der Arzt ausstellt, der den Tod festgestellt hat, sind weitere benötigte Unterlagen.

Bei natürlichem Tod findet eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Gerichtsmediziner statt. Dieser Arzt untersucht den Verstorbenen auf Spuren von Gewalteinwirkung und die Eintragungen in der Todesbescheinigung auf Schlüssigkeit mit den Zeichen (Totenflecken usw.) am Verstorbenen.

Im Falle eines nichtnatürlichen Todes oder einer ungeklärten Todesursache wird der Verstorbene durch die zuständige Staatsanwaltschaft zur Einäscherung freigegeben.

Was passiert im Ofen bei der Einäscherung? Der Sarg wird mit einer Sargeinfahrmaschine in den Ofen eingefahren. Um von der Steuerungselektronik die Freigabe für diesen Vorgang zu bekommen, müssen folgende Faktoren erfüllt sein:

Die Asche der vorangegangenen Einäscherung muss über eine vollautomatische Abschiebeeinrichtung von der Einäscherungskammer des Ofens in die Ausbrenn-
kammer des Ofens befördert worden sein.

Die Temperatur der Einäscherungskammer darf 750 °C nicht unterschreiten und die Nachbrennkammer, in der die Abgase thermisch gereinigt werden, muss mindestens 850 °C nach den Vorgaben der 27. BimSchV (Siebenundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ) warm sein.

Sobald der Sarg in den Ofen eingefahren wird, entzündet er sich durch die Strahlungshitze des glühenden Schamottemauerwerks. Die Einäscherung erfolgt nun durch die Strahlungshitze in Verbindung mit der computer-gesteuerten Verbrennungsluftzugabe. Der Verstorbene wird nicht von einer Brennerflamme berührt, der Gasbrenner der Einäscherungskammer dient lediglich dazu, das Mauerwerk aufzuheizen.

Der Einäscherungsvorgang in der Einäscherungskammer dauert ca. 60 min. Die Asche wir dann in die Ausbrennkammer geschoben und verbleibt dort noch einmal 60 min., um vollständig auszumineralisieren. Das heißt, die noch vorhandenen organischen Stoffe werden ausgetrieben, bis nur noch die saubere Asche übrig ist.

Wie wird sichergestellt, dass sich wirklich die richtige Asche in der Urne befindet?
Der Sarg wird schon vor der Einlieferung in die Feuerbestattungs-
anlage vom Bestatter mit einem Kärtchen versehen, auf dem die Daten des Verstorbenen vermerkt sind.

In der Feuerbestattungsanlage werden die Daten des Verstorbenen in die EDV aufgenommen und ein Sargetikett ausgedruckt, auf dem die Daten des Verstorbenen, die Einäscherungsnummer sowie ein Barcode vermerkt sind. Dieses Sargetikett wird fest am Sarg angebracht, so dass eine Verwechslung der Särge nicht möglich ist. Vor der Einäscherung wird mit einem Scanner der Barcode auf dem Sargetikett gelesen, und nur wenn die Daten korrekt sind, gibt die Steuerungstechnik die Anlage zur Einäscherung frei.

Um die Asche später zweifelsfrei zuordnen zu können, wird ein durch die Hitze im Ofen unzerstörbares Schamottesteinchen auf den Sarg gelegt. In den Stein ist die Einäscherungsnummer und der Name der einäschernden Feuerbestattungsanlage geprägt.
Er geht mit dem Sarg durch den Ofen und verbleibt hinterher in der Asche.

So ist die Asche nach der Einäscherung immer identifizierbar.

Werden mehrere Särge gleichzeitig eingeäschert?

 
Selbstverständlich wird immer nur ein Sarg mit einem Verstorbenen eingeäschert.

Es gibt eine Ausnahme: Wenn Mutter und Kind bei der Geburt versterben, dürfen sie in einem Sarg gemeinsam eingeäschert werden.

Wie viel Asche bleibt übrig und woraus besteht sie?

 
Die Menge der Asche ist nicht abhängig vom Gewicht der Person, sondern davon, wie viel Kalk sich in den Knochen abgelagert hat.
Im Schnitt bleiben bei einem Erwachsenen ca. 2,5 bis 4,5 kg grober, poröser Einäscherungsrückstand übrig.

Die Holzasche des Sarges ist wesentlich leichter und wird während der Einäscherung durch die Abgasreinigungsanlage abgesondert.

Der poröse Einäscherungsrückstand aus dem Calcium der Knochen-
substanz wird in einer Ascheaufbereitungsanlage zerkleinert und in eine Aschekapsel verfüllt. Diese Kapsel wird mit einem Deckel verschlossen, auf dem sich die Einäscherungsnummer, die Daten des Verstorbenen und der Name der Feuerbestattungsanlage befinden.

Was geschieht mit Implantaten und den Metallteilen des Sarges?
 
Die Asche wird in einer Metallschale aus dem Ofen entnommen und zum Abkühlen auf einen Sortiertisch gestellt. Nach dem Abkühlen werden die magnetischen Teile mit einem Handmagneten entfernt und die nichtmagnetischen Teile wie z. B. künstliche Hüftgelenke per Hand entfernt, da diese nicht in die Aschekapsel passen. Edelmetalle, 
wie zum Beispiel Zahngold, verbleiben jedoch ausnahmslos in der Totenasche.

Woraus bestehen Sarg und Zubehör?
 
Durch die VDI 3891 wird genau geregelt, aus welchem Material der Sarg, die Innenausstattung und die Textilien sein dürfen.

Der Sarg darf nur aus Vollholz gefertigt sein, verwendete Lacke oder Beizen dürfen bei der Einäscherung keine umweltgefährdenden Stoffe freisetzen.

Die Innenausstattung und die Textilien müssen aus Naturstoffen wie z. B. Baumwolle gefertigt sein.

Geht von einer Feuerbestattungsanlage eine Emissions- oder
Geruchsbelästigung aus?
 
Durch die optimierten Abläufe im Ofen unserer modernen Feuerbestattungsanlage in Verbindung mit einer leistungsfähigen Filteranlage gehen weder Geruchs- noch Emissionsbelastungen von ihr aus.

Die 27. BimSchV (Siebenundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes) regelt die Eigen- und Fremdüberwachung der umwelt-
relevanten Anlagendaten. Die Feuerbestattungsanlage Sauerland ist mit einem Emissionsrechner ausgerüstet, der alle Daten, die er von den Schadstoff- und Temperaturmessgeräten erhält, speichert und in Klassen einteilt. Die Tagesklassen werden am Jahresende zu einer Jahresklassifizierung zusammengerechnet, welche dann von der zuständigen Umweltbehörde kontrolliert und archiviert wird. Zusätzlich zu dieser Eigenüberwachung kommt alle drei Jahre der TÜV und misst den Schadstoffgehalt im Abgas. Um die Eigenüberwachung sicher zu machen, kalibriert der TÜV die Messgeräte und unterzieht sie sowie den Emissionsrechner einer Funktionsprüfung.

Doch nicht nur aus emissionstechnischer Sicht ist die Feuerbestattung umweltfreund-
lich. Der Fäulnissprozess des Körpers in der Erde setzt die Schadstoffe (Medika-
mente, Schwermetalle) frei, die sich im Lauf des Lebens angesammelt haben, und sie können ins Grundwasser gelangen. Bei der Feuerbestattung läuft der Zerfallsprozess des Körpers unter kontrollierten Bedingungen innerhalb einer Stunde ab, die Schad-
stoffe werden durch die Filteranlage abgeschieden. Die Stoffe, die aus der Filteranlage in dichte Fässer ausgetragen werden, gelangen durch ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen in eine Untertagedeponie.

Besteht die Möglichkeit, die Einäscherung zu
einem bestimmten Termin durchzuführen?
 
Ja. Terminwünsche können Sie im Beratungsgespräch mit Ihrem Bestattungsunternehmen äußern.

Kann man bei der Übergabe des Sarges an das Feuer dabei sein?  Ja, in der Feuerbestattungsanlage Sauerland gibt es einen Raum, von dem aus die Hinterbliebenen durch eine spezielle Tür den Einfahrvorgang des Sarges in den Ofen beobachten können.

Kann in der Feuerbestattungsanlage Sauerland eine Trauerfeier ausgerichtet werden?

 
Eine Trauerfeier mit Pastor oder Pfarrer kann nach Wunsch ausgerichtet werden.

Grundsätzlich richtet sich Art und Ablauf der Trauerfeier nach den Wünschen der Verstorbenen und deren Angehörigen.

Möglich ist eine Abschiednahme vor der Feuerbestattung in unserem geschmackvoll gestalteten Abschiednahmeraum. Der Raum ist ausgestattet mit einer Audioanlage und einem Beamer. So kann noch einmal die Lieblingsmusik des Verstorbenen gespielt oder es können Bilder projiziert werden.

Die Abschiednahme, selbstverständlich auch mit Ansprache, kann von den Angehörigen aber immer ganz individuell gestaltet werden.

Kann man die Urne mit nach Hause nehmen?

 
Nein, in Deutschland besteht eine Bestattungspflicht für Urnen auf Friedhöfen. Eine Ausnahme bildete bisher nur die Seebestattung, bei der die Asche in einer wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben wird.

Inzwischen gibt es aber Bestrebungen, diese Bestattungspflicht zu lockern bzw. ganz aufzuheben.

Im europäischen Ausland ist es schon lange möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder auch die Asche am Lieblingsplatz des Verstorbenen zu verstreuen.

Durch die liberalen Bestattungsgesetze z. B. in den Niederlanden hat sich dort eine ganz neue Bestattungs- und Trauerkultur gebildet.


















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Tel.: 0 23 51 - 67 200-0
Fax: 032 22 - 15 640 34

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